Der Branchenverband Intergenerika hat berechnet, dass dank Generika jedes Jahr über eine Milliarde Franken eingespart werden.

Die direkten Einsparungen durch den Einsatz von Generika erreichten in der Schweiz im Jahr 2022 einen Wert von 466 Millionen Franken [1]. Trotzdem ist die Generikapenetration im Vergleich zu anderen Märkten in der Schweiz niedrig und das Einsparpotenzial für das Gesundheitswesen bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Das Potenzial für weitere Einsparungen durch Generika und Biosimilars liegt im Gesamtmarkt bei jährlich rund 260 Millionen Franken [2]. Das heisst, es lohnt sich gesund zu sparen mit Sandoz-Generika. Somit leisten Sandoz-Generika jedes Jahr einen sehr wichtigen Sparbeitrag und sind ein bewährtes und beliebtes Rezept gegen steigende Gesundheitskosten.

P23 00918 Generikafoerderung d 684 513px RZ1 Qualität

Weniger Selbstbehalt, gleiche Qualität

Für teure Originalpräparate bezahlen Sie 40% Selbstbehalt [3], für Sandoz-Generika nur 10% und zahlen erst noch einen tieferen Preis.

Ihre Apotheke oder Ihre Arztpraxis informieren Sie gerne, wie hoch der Selbstbehalt auf Ihren Medikamenten ist.

P23 00918 Generikafoerderung d 684 513px RZ2 S Elbestbehalt

Gleiche Wirkung zu tieferen Preisen

Generika werden nach den gleichen strengen Qualitätsverfahren getestet, dokumentiert und hergestellt wie die entsprechenden Originalpräparate.

In der Schweiz ist das schweizerische Heilmittelinstitut, Swissmedic, für die Zulassung aller Medikamente zuständig. Damit ein Generikum zugelassen wird, muss nachgewiesen werden, dass das Generikum und das Originalpräparat den enthaltenen (identischen) Wirkstoff in vergleichbarem Ausmass und vergleichbarer Geschwindigkeit im Körper freisetzt . Damit ist der Nachweis erbracht, dass sich das Generikum mit dem Originalpräparat austauschen lässt und die gleiche therapeutische Wirkung sichergestellt ist (4).

P23 00918 Generikafoerderung d 684 513px RZ3 Günstiger

[1] Intergenerika. Effizienzbeitrag der Generika, Berichtsjahr 2022, Edition 2023.
[2] Effizienzbeitrag-der-Generika-2022_Edition-2023_v1.pdf (intergenerika.ch) und Biopharmazeutika-und-Biosimilars-2022_Edition-2023_v2.pdf
[3] Rundschreiben vom BAG (zum Download hier: Differenzierter Selbstbehalt bei Arzneimitteln (admin.ch)) Dokument: Selbstbehalt bei Arzneimitteln: Änderungen per 1. Januar 2024 (Umsetzung von Artikel 38a der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31))
[4] Swissmedic - Wegleitung Zulassung Humanarzneimittel mit bekanntem Wirkstoff. Version 4.3. (01.06.23)

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