Gesundheitsprodukte sind online oft günstig und schnell zu kaufen, der Gang in die Apotheke manchmal ein Umweg. Soll man also im Internet bestellen oder am Ferienort im Ausland günstig einkaufen?

Seit den Lockdowns und im Homeoffice shoppen wir noch öfters online. Das gilt nicht nur für die trendigen Jeans. Auch Gesundheitsprodukte wie Nahrungsergänzungsmittel oder gar Medikamente werden vermehrt online bezogen – in der Schweiz wie auch im Ausland. Allerdings sind nicht alle dieser Käufe legal und risikofrei.

Darf ich Medikamente im Internet oder in den Ferien im Ausland beziehen?

  • Ja, aber nicht komplett uneingeschränkt. Ähnlich wie für Lebensmittel gelten auch für Gesundheitsprodukte gesetzliche Einfuhrbestimmungen. Die wichtigsten Regelungen bei Medikamenten:
  • Nicht mehr einführen, als Sie in einem Monat benötigen – der Monatsbedarf ist medizinisch festgelegt und keine persönliche Ansicht, fragen Sie hierzu Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin.
  • Nur für sich selbst einkaufen.
  • Abgabefrei sind eingeführte Waren nur bei der Einreise aus dem Ausland und nur unter einem Wert von 300 Franken.
  • Keine Dopingmittel – keine Drogen.
  • Betäubungsmittel (wie z.B. Opioide und Amphetamine) dürfen nur durch kranke Einreisende für den monatlichen Eigenbedarf ohne Bewilligung mitgeführt werden.
  • Es wird empfohlen, für Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Medikamente eine offizielle Bescheinigung eines Arztes dabei zu haben (zusätzlich zu einer Rezeptkopie).

Welche Risiken lauern?

«Nicht drin, was draufsteht»: Wir erwarten, dass Gesundheitsprodukte wirkungsvoll sind und wir uns nach der Einnahme besser fühlen. Das geht nur, wenn der richtige Wirkstoff in der richtigen Menge auch tatsächlich enthalten ist, was bei Präparaten aus unsicheren Quellen nicht immer der Fall ist (wenn überhaupt Wirkstoff enthalten ist). Gefährlich wird es ausserdem, wenn zu viel Wirkstoff oder nicht deklarierte Inhaltsstoffe enthalten sind. Dies kann auch nach unprofessioneller Verarbeitung, Verpackung und Lagerung der Fall sein. Rezeptpflichtige Präparate, welche ohne ärztliche Verschreibung und Betreuung bestellt werden können, stellen eine Gesundheitsgefahr dar. Was im Ausland als Nahrungsergänzungsmittel angepriesen wird, kann in der Schweiz als rezeptpflichtiges Medikament gelten.

«Kostenfalle»

Wenn Sie Medikamente im Ausland erwerben, können zusätzliche unerwartete Kosten entstehen. Beispielsweise ist nicht auf allen Onlineplattformen klar ersichtlich, welche zusätzlichen Import- und Zollgebühren beim Kauf anfallen. Sind illegale Substanzen enthalten, von denen Sie nichts wussten, kann die Ware beschlagnahmt und vernichtet werden; für entstehende Kosten kommt der Besteller bzw. die Bestellerin auf. Kosten bei Onlinekäufen werden in keinem Fall von der Krankenkasse erstattet. Der Käufer bzw. die Käuferin trägt meist selbst das Risiko, falls die Lieferung ausbleibt oder nicht den Erwartungen entspricht.

«Rechtliche Risiken»

Bei wiederholten Verstössen, dem Import gesundheitsgefährdender Arzneimittel (auch unwissentlich) oder
bei Wiederverkauf droht ein Strafverfahren.

Wie kann ich bei einem Online- und Auslandseinkauf vorgehen?

Informieren Sie sich über Produkt und Anbieter. Je genauer Sie über das Produkt Bescheid wissen, desto einfacher erkennen Sie «unsaubere» Angebote. Im Idealfall haben Sie mit dem gleichen Produkt bereits Erfahrung gesammelt. Ein «100%-Rezept – so funktioniert’s immer» gibt es allerdings nicht. Erfahrungsberichte und Rezensionen anderer zu dem gewählten können weiterhelfen, können aber auch vom Onlinehändler selbst beeinflusst sein. Wie informativ und transparent ist der Webshop bezüglich Produkteinformationen, Kosten und Geschäftsbedingungen? Gibt es eine Kontaktmöglichkeit, wo Sie in kurzer Zeit nützliche Informationen erhalten? Vielleicht kennen Sie jemanden mit guten Erfahrungen zu diesem Anbieter? Gut informiert und mit der nötigen Vorsicht können Gesundheitsprodukte im Internet oder Ausland gekauft werden. Wann immer Sie sich nicht sicher sind, suchen Sie in der Schweiz wie auch im Ausland eine Fachperson auf (z.B. Apotheke oder Ambulatorien). Auch nach dem Kauf.

Wann sollten die Alarmglocken läuten?

  • Wenn Privatpersonen Medikamente verkaufen.
  • Wenn lose Tabletten (ohne Verpackung) verkauft werden.
  • Wenn rezeptpflichtige Medikamente plötzlich ohne Rezept (als «Schnäppli») angeboten werden.
  • Wenn mit sensationellen Ergebnissen ohne Nebenwirkungen geworben wird, z.B. «pflanzliche Kapseln zum Abnehmen».
  • Oft können auch Kleinigkeiten auf unseriöse Anbieter hindeuten. Zum Beispiel sind viele Tippfehler auf Internetseiten ein Zeichen für schlechte Qualität.