Wenn der Patentschutz eines Arzneimittels abgelaufen ist, darf davon ein Nachfolgemedikament – ein sogenanntes Generikum – hergestellt werden. Es enthält dieselben aktiven pharmazeutischen Wirkstoffe wie das Originalpräparat in derselben Menge und Darreichungsform. Unterscheiden kann es sich bezüglich der Hilfsstoffe, des Aussehens und der Verpackung. Das Generikum weist die gleichen Wirkungen und Nebenwirkungen auf wie das Original. Es ist jedoch kostengünstiger.
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Häufig haben Generika aufgrund einer Verbesserung der Arzneiform im Vergleich zum Original sogar Vorteile. Für einen Rheumapatienten spielt es beispielsweise eine Rolle, ob sich eine Packung leichter öffnen oder die Tablette mit weniger Kraft durch den Blister pressen lässt und schliesslich auch, ob die Beschriftung gut lesbar ist.
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