Wieso darf eine Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente abgeben, ohne dass ein ärztliches Rezept vorliegt?
Die Basis dafür bildet das Heilmittelgesetz (offiziell: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, HMG), welches die Abgabe und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in der Schweiz regelt. Nach einer umfangreichen Revision sieht das Gesetz seit Anfang 2019 unter anderem vor, dass Apotheken gewisse vordefinierte verschreibungspflichtige Medikamente auch selbst abgeben dürfen – ohne dass zuvor ein Arztbesuch notwendig ist. So erhalten Kundinnen und Kunden bei alltäglichen gesundheitlichen Beschwerden sofortige Hilfe, auch zu Randzeiten. Hausärzte und Notfallstationen werden zudem entlastet.
Welche Medikamente fallen unter diese Regelung?
Erleichtert wird die Abgabe von Medikamenten gegen häufig auftretende Krankheiten wie zum Beispiel Hautprobleme, akute Erkrankungen der Atemwege oder Magen-Darm-Beschwerden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine entsprechende Liste mit Medikamenten, die laufend ergänzt wird.
Unter welchen Bedingungen darf in der Apotheke ein rezeptpflichtiges Medikament abgeben werden, ohne dass ein ärztliches Rezept vorliegt?
Dafür bedarf es einer Abklärung in der Apotheke – zum Beispiel im Rahmen der Dienstleistung «netCare». In einem separaten Beratungsraum klärt der Apotheker beispielsweise ab, ob die Kundin an einer Blasenentzündung oder einem Heuschnupfen leidet. Dazu geht er mit ihr einen vorgegebenen Fragebogen durch. Nach dieser sogenannten vertieften Abklärung erhält die Kundin dann das passende Medikament, gegebenenfalls auch ein rezeptpflichtiges. Damit Apotheker entsprechende Abklärungen und Beratungen durchführen sowie die verschreibungspflichtigen Medikamente im Rahmen der netCare-Dienstleistung abgeben dürfen, benötigen sie eine zusätzliche Ausbildung.
Für wen lohnt es sich, bei gesundheitlichen Beschwerden direkt in die Apotheke zu gehen?
Die Medikamentenabgabe im Zusammenhang mit dem netCare-Angebot eignet sich insbesondere für Kundinnen und Kunden, die eine rasche Lösung suchen: Die Öffnungszeiten sind meist länger als bei einer Arztpraxis, Apotheken sind samstags (teilweise sogar sonntags) geöffnet – und auch, wenn der Arzt mal in den Ferien ist. Zudem ist die Behandlung in der Apotheke ohne Voranmeldung möglich. Aber auch Personen, deren Beschwerden keine Behandlung mit einem rezeptpflichtigen Medikament erfordern, profitieren von der ausführlichen Beratung in der Apotheke.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Die Kosten sind in erster Linie abhängig vom Versicherungsmodell. Es gibt alternative Versicherungsmodelle, bei denen die Apotheke die erste Anlaufstelle für Gesundheitsprobleme ist. Bei diesen Versicherungsmodellen werden die Kosten für die Abklärung von der entsprechenden Krankenkasse übernommen (exklusiv allfällig notwendige Medikamente). Sie erhalten damit unkomplizierte und rasche Hilfe bei gesundheitlichen Beschwerden – gerade, wenn es schnell gehen muss.
Medizinische Beratung in Ihrer Apotheke
Ohne Voranmeldung und während der regulären Öffnungszeiten erhalten Sie im Beratungsraum der Apotheke rasch und unkompliziert medizinische Beratung und Hilfe bei verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden oder kleinen Verletzungen. Bei Bedarf kann die Apothekerin einen Arzt per Telefon beiziehen. Dies kann den Gang zum Arzt ersparen, und Sie erhalten noch vor Ort sofort das richtige Medikament – gegebenenfalls auch ein rezeptpflichtiges. Alle TopPharm Apotheken mit dem netCare-Symbol bieten diese Dienstleistung an.