Bund empfiehlt älteren Menschen Impfung gegen Gürtelrose
Der Bund passt seine Empfehlung bei der Impfung gegen Gürtelrose an. Ab sofort sollen Menschen im Alter von 65–79 Jahren sowie immungeschwächte Menschen zwischen 50 und 79 Jahren sich gegen diese Krankheit impfen lassen. Noch ungeklärt ist die Frage der Vergütung.
Noch 2010 kamen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EFIK) zu einem anderen Schluss. Sie verzichteten darauf, die Impfung gegen Gürtelrose in den Schweizerischen Impfplan aufzunehmen. Grund war der beschränkte Nutzen für die öffentliche Gesundheit und der relativ tiefe Wirkungsgrad.
Seither sei die Impfung in die Impfpläne mehrerer Staaten – darunter Australien, Frankreich, Österreich, Schweden und England – aufgenommen worden, begründet das BAG die Kehrtwende. In der Zwischenzeit hätten Langzeitdaten «vorwiegend günstige Resultate» gebracht, schreibt das Bundesamt in der Mitteilung.
Die EFIK habe zwei von der Gürtelrose am stärksten betroffene Zielgruppen identifiziert und eine spezifische Impfempfehlung erarbeitet, heisst es weiter. In der Schweiz gab es im Jahr 2016 21'400 Konsultationen wegen Gürtelrose. Etwas mehr als die Hälfte davon betraf über 65-Jährige.
Infektion kann zur Erblindung führen
Noch ungeklärt ist laut BAG, ob die empfohlene Impfung durch die Grundversicherung gedeckt ist. Diese Frage werde derzeit vom Innendepartement (EDI) abgeklärt, heisst es weiter.
Herpes Zoster (Gürtelrose) wird durch die Reaktivierung des Varicella-Zoster-Virus (VZV) verursacht. In der Schweiz machen die meisten Menschen in ihrer Kindheit die Windpocken oder Blattern (Varizellen) durch. Bis zum Alter von 40 Jahren haben mehr als 99% aller Erwachsenen Kontakt damit. Jede dieser Personen kann Gürtelrose entwickeln.
Herpes Zoster äussert sich als schmerzhafter Hautausschlag. Je nach Lokalisation können die Komplikationen und Folgen schwerwiegend sein. Bei einer Infektion im Augenbereich kann dies unbehandelt zu einer Erblindung führen.
Quelle: SDA