Covid-19 – Impfung
Die TopPharm Apotheken unterstützen die Impfkampagne von Bund und Kantonen gegen das Coronavirus. In vielen Apotheken können Sie sich gegen Covid-19 impfen lassen.

Warum soll ich mich impfen lassen?
Die Impfung ist – neben den Verhaltens- und Hygieneregeln – das bislang wirksamste Mittel, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen sowie die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle in der Schweiz zu reduzieren. Sie schützt ausserdem vor möglichen Langzeitfolgen einer Corona-Infektion.
Der Bundesrat empfiehlt, sich generell vor Auslandsreisen gegen das Corona-Virus impfen zu lassen.
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung finden Sie unter:
Welche TopPharm Apotheken bieten die Covid-19-Impfungen an?
Für die Umsetzung der Impfkampagne sind die Kantone zuständig. Wann und wo Sie sich impfen lassen können, erfahren Sie auf der entsprechenden Website oder ggf. über das Info-Telefon Ihres Wohnkantons.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit allen TopPharm Apotheken, welche die Covid-19-Impfung anbieten. Wie und ab wann Sie sich für die Impfung in der Apotheke anmelden können, erfahren Sie direkt unter dem jeweiligen Anmeldelink Ihrer TopPharm Apotheke.
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Kanton Aargau
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Aarau: TopPharm Apotheke Göldlin
Buchs: TopPharm Apotheke & Drogerie Buchs
Fahrwangen: TopPharm Fortuna Apotheke Fahrwangen
Kleindöttingen: TopPharm Apotheke Dr. Voegtli
Lenzburg: TopPharm Römer Apotheke Lenzburg
Magden: TopPharm Hirschen Apotheke
Neuenhof: TopPharm Neuenhofer Apotheke
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Kanton Basel-Landschaft
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Kanton Basel-Stadt
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Kanton Bern
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Kanton Graubünden
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Kanton Luzern
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Kanton Schwyz
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Kanton Solothurn
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Kanton St. Gallen
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Kanton Thurgau
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Kanton Zürich
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Birmensdorf: TopPharm Apotheke und Drogerie Birmensdorf
Feldmeilen: TopPharm Apotheke im Zentrum
Kirchberg: TopPharm Apotheke Schröter
Männedorf: TopPharm See-Apotheke
Niederglatt: TopPharm Sonnen Apotheke & Drogerie
Regensdorf: TopPharm Zentrums Apotheke
Schwerzenbach: TopPharm Bahnhof Apotheke & Drogerie Schwerzenbach
Stäfa: TopPharm Kranich Apotheke
Zürich: TopPharm Europaallee Apotheke
Zürich: TopPharm Morgental Apotheke & Drogerie Parfumerie
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Kanton Zug
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Wie läuft die Impfung in der Apotheke ab?
Die Impfung in der Apotheke ist unkompliziert und kantonal reglementiert. Eine Fachperson mit entsprechender Weiterbildung und kantonaler Bewilligung führt die Impfung in einem separaten Raum in der Apotheke durch. Zusätzlich wird mit einem Impffragebogen möglichen Komplikationen vorgebeugt und Sie erhalten detaillierte Informationen zu allfälligen Nebenwirkungen.
Informationen zur Booster-Impfung/Auffrischimpfung
Informationen zur Auffrischimpfung finden sie im Anschluss und auf folgenden Seiten des BAG:
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Was ist eine Booster-Impfung?
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Bei der Booster-Impfung handelt es sich um eine Auffrischimpfung für bereits vollständig gegen Covid-19 Geimpfte (also nach einer Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff). Je nach Virus-Variante kann früher oder später der Schutz der Grundimmunisierung vor einer Übertragung abnehmen. Durch eine Booster-Impfung wird das Immunsystem an den Covid-19-Erreger erinnert. Dadurch wird der Impfschutz vor Erkrankungen und deren Folgen wiederhergestellt und verlängert.
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Für wen wird eine Booster-Impfung empfohlen?
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Zur Booster-Impfung mit einem mRNA Impfstoff zugelassen sind laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) alle vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren.
Die Auffrischimpfung wird auch schwangeren Frauen ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und stillenden Frauen empfohlen.
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Wann kann die Booster-Impfung gemacht werden?
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Gemäss aktueller Empfehlung können Sie die Auffrischimpfung ab 4 Monaten nach der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff gegen Covid-19 vornehmen lassen; das heisst, dass Sie vor mindestens 4 Monaten die zweite Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten haben oder eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes und eine bestätigte Covid-19-Infektion im Abstand von mindestens 4 Wochen hatten.
Liegen zwischen der vollständigen Grundimmunisierung und einer Covid-19-Infektion weniger als 4 Monate, ist eine Auffrischimpfung 4 Monate nach der Infektion empfohlen. Liegen zwischen der vollständigen Grundimmunisierung und einer Covid-19-Infektion mehr als 4 Monate, zählt diese Infektion als Booster, so dass vorerst keine Auffrischimpfung empfohlen wird.
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Welcher Impfstoff wird für die Booster-Impfung verwendet?
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Für die Auffrischimpfung soll, wann immer möglich der mRNA-Impfstoff benutzt werden, der bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist (Comirnaty® von Pfizer/BioNTech oder Spikevax® von Moderna).
Wie bei der Grundimmunisierung wird Personen unter 30 Jahren vorzugsweise die Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech empfohlen. Ein Wechsel auf Pfizer/BioNTech ist für die Booster-Impfung grundsätzlich möglich, auch wenn die Grundimmunisierung mit Moderna erfolgt ist.
Bei fehlender Verfügbarkeit, oder wenn für die ersten zwei Impfdosen verschiedene mRNA-Impfstoffe eingesetzt wurden, kann die Auffrischung mit einem der beiden erfolgen.
Personen, welche mit dem Vektorimpfstoff (COVID-19 Vaccine Janssen®) geimpft wurden, wird eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen, soweit aus medizinischen Gründen möglich. -
Welche Auswirkungen hat die Booster-Impfung auf mein Covid-Zertifikat?
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Nach der Booster-Impfung wird ein neues Zertifikat ausgestellt. Ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung ist Ihr Zertifikat weitere neun Monate gültig. Je nach Kanton wird dieses digital als PDF oder vor Ort in Papierform abgegeben.
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Wo kann ich die Booster-Impfung machen lassen?
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Bitte beachten Sie, dass die Booster-Impfungen nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt werden. In manchen Kantonen müssen Sie sich entweder online oder telefonisch über eine zentrale Stelle anmelden (siehe BAG-Link unten); in anderen können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen direkt an Ihre Hausärztin, Ihren Apotheker oder Booster-Impfstellen (auch «Walk-In») wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Kantonswebseite.
Über die BAG-Seite https://covid19.impf-check.ch können Sie sich informieren, welches die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen in Ihrem Kanton ist.
Bei Fragen zur Booster-Impfung und dem jeweiligen Impfangebot wenden Sie sich gerne an Ihre TopPharm Apotheke.
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Wer übernimmt die Impfkosten?
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Die Kosten für eine Covid-19-Impfung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Kosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind, werden vom Bund und den Kantonen getragen. Dies gilt für die Grundimmunisierung sowie auch für die Auffrischimpfung.