Wer soll sich impfen lassen?
Allen besonders gefährdeten Personen ab 16 Jahren wird im Herbst/Winter die Covid-19-Impfung empfohlen. Dazu gehören:
- Personen ab 65 Jahren, insbesondere bei Vorerkrankungen
- Personen ab 16 Jahren mit bestimmten Formen einer chronischen Krankheit
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
Schwangere und Kinder können sich in der Apotheke nicht impfen lassen, bitte besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine Impfung möglich ist.
Bei Personen mit Immunmangel, welche gar keine angemessene Impfantwort zeigen, kann eine medizinische Abklärung bei der Suche nach geeigneten Schutzmassnahmen helfen.
Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, kontaktieren Sie bei Erkältungssymptomen Ihre ärztliche Fachperson. So kann eine frühzeitige Behandlung in Betracht gezogen werden, falls Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben sollten.
Wie läuft die Impfung in der Apotheke ab?
Die Impfung in der Apotheke ist unkompliziert und kantonal reglementiert. Eine Fachperson mit entsprechender Weiterbildung und kantonaler Bewilligung führt die Impfung in einem separaten Raum in der Apotheke durch. Zusätzlich wird mit einem Impffragebogen möglichen Komplikationen vorgebeugt und Sie erhalten detaillierte Informationen zu allfälligen Nebenwirkungen.
Das Impfangebot in Apotheken regelt jeder Kanton selbst – deshalb ist nicht jede Impfung überall erhältlich.
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