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Per 01.01.2024 ist die Generika-Revision in Kraft getreten. Was heisst das?

  • Neu gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 40 % auf Originalmedikamente (bisher 20 %), sofern auf ein günstigeres Generikum verzichtet wird.
  • Neu gilt dies ebenfalls für Biosimilars (Nachahmerprodukte eines Biopharmazeutikums).
  • Der erhöhte Selbstbehalt wird wie bisher bei Wahl eines Originalmedikamentes zu 25 % an den Selbstbehalt (max. CHF 700.- pro Jahr) angerechnet.
  • Bei bestimmten Voraussetzungen (z.B. aus medizinischen Gründen, enge therapeutische Breite, bei Lieferengpässen) ist es möglich, auf den erhöhten Selbstbehalt zu verzichten. Konsultieren Sie hierzu bei der Rezeptausstellung Ihren Arzt.

Wir fördern den Einsatz von kostengünstigen Generika und weisen Sie jeweils auf die Möglichkeit dieses Einsatzes hin. Generika & Biosimilars enthalten denselben Wirkstoff, in selber Dosierung und ähnlicher galenischer Form. Diese Medikamente sind wirksam und sicher. Sie sind deutlich kostengünstiger als Originialmedikamente und helfen so mit, die Gesundheitskosten zu senken.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Seite.