Warum kostet ein und dasselbe Medikament nicht in jeder Apotheke gleich viel?
In der Schweiz unterliegen Medikamente, die nicht durch die Krankenkasse bezahlt werden, keiner Preisbindung. Die Wettbewerbskommission der Schweizerischen Eidgenossenschaft (WEKO) schreibt dies zwingend so vor. Entsprechend kalkuliert jede Apotheke eigenständig die Publikumspreise nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Diese sind von verschiedenen Faktoren abhängig, so zum Beispiel von der Lage und dem Standort (Stadt, Land, Zentrum, abgelegen), den Räumlichkeiten (Grösse der Apotheke), den Löhnen (in den Städten eher höher als auf dem Land) sowie der Infrastruktur in der Apotheke (Anzahl separate Beratungsräume, Lagerkapazität etc.). Sie als Kunden profitieren davon, indem Sie sich aussuchen können, wo Sie etwas einkaufen möchten.
Weshalb muss ich in der Apotheke für die Überprüfung der Medikamente bezahlen, die mir ärztlich verschrieben wurden?
Beim Einlösen eines Rezeptes in der Apotheke setzt sich der Preis nicht nur aus den effektiven Medikamentenkosten (ausgewiesen auf der Verpackung), sondern auch aus weiteren Leistungen zusammen. Zu den Berufspflichten der Apothekerinnen gehört unter anderem, bei den Kunden den Überblick über die von (verschiedenen) Ärzten verschriebenen Medikamente zu behalten. Somit sind Apotheken – nebst den Ärztinnen und Ärzten – eine zusätzliche «Sicherheitsstelle», um mögliche Fehler oder Wechselwirkungen in einer Therapie zu erkennen.
Beim Medikamenten-Check wird das Rezept unabhängig von zwei unterschiedlichen Fachpersonen der Apotheke geprüft: Stimmt die Dosierung? Wie und wann soll das Medikament eingenommen werden? Welche Packungsgrösse ist angebracht? Der Preis für den Medikamenten-Check wird pro verordnetes Medikament fällig.
Mittels Bezugs-Check stellt das Apothekenteam zudem sicher, dass die verschriebenen Medikamente zu Ihren bisherigen Medikamenten passen. Der Bezugs-Check wird pro Arzt und pro Bezug verrechnet, unabhängig von der Anzahl Packungen.
Wieso erhalte ich nicht das verschriebene Medikament, sondern ein Generikum angeboten?
Generika dürfen in der Apotheke angeboten und abgegeben werden, ausser wenn von der Ärztin oder dem Arzt ausdrücklich ein Originalpräparat verschrieben wurde. Dies muss entsprechend auf dem Rezept vermerkt sein und wird vor allem bei Langzeittherapien angewendet. Ist dies nicht der Fall, kann die Krankenkasse einen erhöhten Selbstbehalt (40%) verlangen, wenn Sie explizit auf ein Generikum verzichten. Der Wechsel von einem Originalpräparat auf ein Generikum ist in vielen Fällen problemlos möglich und in der Regel werden Original- und Nachahmerprodukte gleich gut vertragen.
Welche Medikamente zahlt die Krankenkasse?
Ein grosser Teil der ärztlich verschriebenen Medikamente wird in der Schweiz von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Dazu muss ein Medikament auf der sogenannten Spezialitätenliste aller kassenpflichtigen Medikamente aufgelistet sein. Die Liste ist unter www.spezialitaetenliste.ch einsehbar; aber auch Ihre Apothekerin oder Ihr Arzt kann Ihnen die entsprechende Auskunft hierzu erteilen.Die Kosten werden allerdings nicht vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen: Neben der Franchise wird bei Medikamenten noch ein Selbstbehalt von 10% des Preises verlangt, sogar 40%, wenn auf dem Markt ein günstigeres Generikum mit demselben Wirkstoff angeboten wird, Sie aber darauf verzichten.
Breite Palette an Dienstleistungen
Eine Apotheke ist viel mehr als «nur» eine Anlaufstelle für Medikamente, denn sie bietet einfach zugänglich eine breite Palette an verschiedenen Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsversorgung an. Wussten Sie zum Beispiel, dass …
… in vielen Apotheken individuelle Rezepturen hergestellt werden können? Denn manchmal wird ein individuell hergestelltes Medikament benötigt – zum Beispiel bei einer Unverträglichkeit auf bestimmte Inhaltsstoffe.
… Sie in der Apotheke Blutdruck und Blutzucker messen, Ihren Cholesterinwert bestimmen und weitere Abklärungen wie zum Beispiel den Allergie-Check machen lassen können?
… Apothekerinnen und Apotheker bestimmte Medikamente nach einer sogenannten vertieften Abklärung auch ohne ärztliche Verschreibung abgeben dürfen? Ein Beispiel dafür: ein stärkeres Schmerzmittel gegen Hexenschuss.
… bei Lieferengpässen die Mitarbeitenden der Apotheke alternative Medikamente suchen, wenn das von Ihnen benötigte nicht verfügbar ist?
… Apotheken ein breites Angebot an Beratungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen wie Ernährung, Prävention, Impfungen, Verhütungsmitteln und mehr bieten?