In den meisten TopPharm Apotheken können sich gesunde Personen ab 16/18 Jahren zu bestimmten Zeiten bzw. nach Terminvereinbarung z.B. gegen Grippe, FSME, Hepatitis A und B (Zweitimpfung), Masern, Mumps und Röteln  (Zweitimpfung) beraten und impfen lassen. Bitte beachten Sie, dass die angebotenen Impfungen je nach Apotheke bzw. Kanton variieren können.

Impfen in der Apotheke ist bewilligungspflichtig.

Apotheker dürfen – je nach Kanton und sofern sie im Besitz der entsprechenden Bewilligung sind – gewisse Impfungen auch ohne ärztliche Verschreibung vornehmen. Um diese Bewilligung zu erhalten, müssen sie eine mehrtägige Weiterbildung absolvieren, sich regelmässig fortbilden und weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Vergabe der Bewilligung erfolgt durch die im jeweiligen Kanton zuständige Gesundheitsbehörde.

Auf der Website «Impfapotheken» des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse finden Sie eine Zusammenstellung aller Apotheken, die Impfungen anbieten.

Impfen in der Apotheke
Apotheken sind die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen.
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