Wenn der Patentschutz eines Arzneimittels abgelaufen ist, darf davon ein Nachfolgemedikament – ein sogenanntes Generikum – hergestellt werden. Es enthält dieselben aktiven pharmazeutischen Wirkstoffe wie das Originalpräparat in derselben Menge und Darreichungsform. Unterscheiden kann es sich bezüglich der Hilfsstoffe, des Aussehens und der Verpackung. Das Generikum weist die gleichen Wirkungen und Nebenwirkungen auf wie das Original. Es ist jedoch kostengünstiger.

TopPharm Apotheken fördern schon lange und gezielt die Abgabe von Generika. Unsere grosse Erfahrung in der Beratung und Abgabe von Generika garantiert Ihnen eine gute Behandlung und sie entlastet das Gesundheitswesen der Schweiz.

Häufig haben Generika aufgrund einer Verbesserung der Arzneiform im Vergleich zum Original sogar Vorteile. Für Rheumapatientinnen und -patienten spielt es beispielsweise eine Rolle, ob sich eine Packung leichter öffnen oder die Tablette mit weniger Kraft durch den Blister pressen lässt und schliesslich auch, ob die Beschriftung gut lesbar ist.

Nutzen auch Sie Generika, wenn immer möglich. Die Mitarbeitenden der TopPharm Apotheken beraten Sie gerne, welche Original-Präparate bei Ihren Beschwerden durch ein Generikum ersetzt werden können.

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